a) Die Beschwerdeführenden brachen den alten Anbau mit Schleppdach und einer Grundfläche von rund 45 m2 auf der Nordwestseite ihres Hauses14 ab und erstellten an dessen Stelle ein Gartenblockhaus aus Holz mit Flachdach und Fensterfassaden auf der Südwestseite und auf der Nordwestseite15. Der neue Anbau weist eine Grundfläche von 24.8 m2 (4.98 m x 4.98 m) auf, das Dach eine solche von 34.6 m2 (5.88 m x 5.88 m). Im Verlaufe des nachträglichen Baubewilligungsverfahrens reichten die Beschwerdeführenden mit Eingabe vom 31. August 2021 als Option angepasste Pläne ein, in welchen sie anstelle des realisierten Flachdachs ein Schrägdach vorsahen.