Unter dem Titel des «zeigemässen Wohnens» können gemäss BSIG Nr. 7/721.0/14.2 beispielsweise Raumhöhen und Belichtung von bestehenden Wohnflächen unter grösstmöglicher Wahrung des Erscheinungsbildes den heutigen Bedürfnissen angepasst werden. Unter Umständen können auch weitere Bauten oder Bauteile unter diesem Titel nötig sein, etwa ein Aussensitzplatz, ein Balkon oder ein gedeckter, mindestens zweiseitig offener Fahrzeugunterstand. Diese dürfen nur erstellt werden, wenn innerhalb des Volumens kein Platz vorhanden ist und sie die Identität nicht beeinträchtigen.12 Für die Frage des zeitgemässen Wohnens legt die Rechtsprechung einen strengen Massstab an.13