Die Art. 93 bis 98 BauV wurden zwar im Zusammenhang mit der Inkraftsetzung der BMBV7 am 25. Mai 2011 aufgehoben. Die Gemeinden haben jedoch bis zum 31. Dezember 2023 Zeit, ihre baurechtliche Grundordnung den Bestimmungen der BMBV anzupassen; bis zur Anpassung der baurechtlichen Grundordnung finden die bisherigen Art. 93 bis 98 Abs. 1 BauV8 Anwendung (Art. 34 Abs. 1 und 2 BMBV). Die Gemeinde Kappelen hat ihre baurechtliche Grundordnung noch nicht den Bestimmungen der BMBV angepasst.