b) Die Beschwerdeführenden sind als Baugesuchstellende und Adressaten der angefochtenen Verfügungen sowie als Grundeigentümerschaft der Parzelle Kappelen Grundbuchblatt Nr. J.________ zur Beschwerde befugt (Art. 40 Abs. 2 BauG und Art. 65 Abs. 1 VRPG). Auf ihre formund fristgerecht eingereichte Beschwerde ist einzutreten. 2. Art. 24c RPG4, Grundsätze