8. Am 12. April 2022 führte das Rechtsamt im Beisein der Verfahrensbeteiligten einen Augenschein mit Instruktionsverhandlung durch. Die Beteiligten erhielten Gelegenheit, sich zum Augenscheinprotokoll inkl. Fotodokumentation zu äussern und Schlussbemerkungen einzureichen. Mit Stellungnahme vom 9. Mai 2022 hielt das AGR an seinem Antrag auf Abweisung der Beschwerde fest. Die Beschwerdeführenden reichten Schlussbemerkungen vom 18. Mai 2022 ein und hielten ebenfalls an ihren Anträgen fest. 9. Auf die Rechtsschriften sowie auf das Ergebnis des Augenscheins wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. II. Erwägungen