6. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet1, führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. Gleichzeitig gab es mit Verfügung vom 26. Januar 2022 bekannt, dass die vier Verfahren dem Antrag der Beschwerdeführenden im vorliegenden Beschwerdeverfahren gestützt auf Art. 17 VRPG2 vereinigt werden. Mit Stellungnahme vom 3. Februar 2022 beantragt die Gemeinde hinsichtlich des Gartenblockhauses und dem Anbau der Garage die Überprüfung der Verfügungen des AGR auf deren Rechtmässigkeit. Im Falle der Gutheissung der Beschwerde seien allfällige Kosten durch das AGR zu tragen.