Sie forderte den Beschwerdeführer mit E-Mail vom 26. Mai 2021 auf, die Bauarbeiten unverzüglich einzustellen. Nach einer Begehung vor Ort unter Teilnahme einer Vertretung des AGR reichte der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 30. September 2021 eine Projektänderung ein, welche neu einen Carport mit Schrägdach und einer Grundfläche von 36.72 m2 vorsieht und nord- sowie südseitig offen ist. Gestützt auf die negative Verfügung des AGR vom 6. Dezember 2021 (G.-Nr. 2021.DIJ.3782) erteilte die Gemeinde dem Vorhaben mit Entscheid vom 22. Dezember 2021 unter Verzicht auf eine Publikation den Bauabschlag (eBau Nr. B.________, Baugesuchs-Nr. 67356 305/2021-14).