1. Mit Schreiben vom 30. März 2021 stellte die Gemeinde Kappelen fest, dass die Beschwerdeführenden an der Nordwestfassade ihrer Liegenschaft einen bestehenden Anbau abgebrochen und durch einen Neubau eines Gartenblockhauses ersetzt haben, ohne über die nötige Bewilligung zu verfügen. Weiter stellte die Gemeinde fest, dass Vorkehrungen für weitere bauliche Massnahmen getroffen wurden (Fassadengerüst, Baumaterialdepot). Die Gemeinde forderte die Beschwerdeführenden daher unter Androhung der Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands