2. Die Beschwerde wird abgewiesen. Die Verfügung der Gemeinde Täuffelen vom 21. September 2022 wird bestätigt. Die Wiederherstellungsfrist wird von Amtes wegen neu angesetzt auf den 31. Mai 2023. 3. Die Verfahrenskosten von CHF 1000.– werden den Beschwerdeführerinnen zur Bezahlung auferlegt. Die Beschwerdeführerinnen haften solidarisch für den gesamten Betrag. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. 4. Es werden keine Parteikosten gesprochen. IV. Eröffnung