Die Gemeinde hat den Beschwerdeführerinnen bereits mit Schreiben vom 26. April 2022 mitgeteilt, dass bis am 15. Oktober 2022 ein blauer Bauwagen und ein Anhängerwagen (noch nicht fertig gebauter Zirkuswagen) zu entfernen seien.37 Anlässlich des Augenscheins vom 9. September 2022 hat die Gemeinde erneut darauf hingewiesen, dass der Bauwagen zu Wohnzwecken und die «momentan aufgestellten Bauwagen, welche sich im Bau befinden» zu entfernen seien.38 In den Akten finden sich denn auch keine Hinweise auf eine Zusicherung der Gemeinde, dass ein im Bau befindlicher Wagen auf einem Parkplatz in der Landwirtschaftszone stehen dürfe.