RPG ist auf alle rechtmässig bestehenden Bauten ausserhalb der Bauzonen anwendbar.23 Neue Auswirkungen auf Raum, Erschliessung und Umwelt entstehen beispielsweise durch eine Mehrbelastung der Erschliessungsinfrastruktur oder Zweckänderungen. Der Wortlaut schliesst auch geringfügige neue Auswirkungen aus. Soweit neue Auswirkungen vorliegen, findet keine Interessenabwägung statt und die Bewilligung nach Art. 24a RPG ist ausgeschlossen.24