In ihren Schlussbemerkungen vom 23. Januar 2023 ergänzt die Gemeinde, der jetzige Zustand (Standort und Nutzung) und das in der Stellungnahme der Beschwerdeführerinnen vom 18. Dezember 2022 vorgebrachte Begehren entsprächen nicht mehr der Beurteilungsgrundlage für die Verfügung der Baubewilligungsbehörde vom 21. September 2022. Sowohl der Standort des «blauen Bauwagens» der Mieterin der Beschwerdeführerinnen als auch dessen Nutzung hätten sich geändert. Der Bauwagen des Bruders der Beschwerdeführerin 2 sei nicht Bestandteil des Baugesuchs vom 3. Juni 2022. Dass dieser ebenfalls zu entfernen sei, habe die Gemeinde den Beschwerdeführerinnen wiederholt mitgeteilt.