In ihrer Beschwerdeantwort vom 25. Oktober 2022 führte die Gemeinde aus, die Bauwagen seien nicht Gegenstand des Baugesuchs gewesen, jedoch Teil der baupolizeilichen Massnahmen. Die Gemeinde sei stets davon ausgegangen, dass sie gemäss der Vereinbarung vom 26. April 2022 bis zum 15. Oktober 2022 entfernt würden. Sollte geprüft werden, ob die fraglichen Bauwagen auf der bestehenden Abstellfläche in der Landwirtschaftszone abgestellt werden dürfen, sei ein erneutes Baugesuch erforderlich, da diese nicht im vom Bauentscheid betroffenen Baugesuch enthalten seien.