Anlässlich eines Augenscheines vor Ort sei die negative Stellungnahme erläutert worden. Der anwesende Projektverfasser habe als Vertreter der Beschwerdeführerinnen dazu Stellung nehmen können. Er habe die negative Stellungnahme des AGR, den in Aussicht gestellten Bauabschlag der Gemeinde und den erforderlichen Rückbau der nicht bewilligungsfähigen Bauten und Anlagen zur Kenntnis genommen. Darunter würden auch die momentan aufgestellten Bauwagen fallen, welche sich noch im Bau befänden.