renovieren und auf dem Parkplatz stehen lassen wolle. Aus dem Bauwagen solle ein kleines Atelier für künstlerische Arbeiten (Zeichnen, Steinmetz, Bildhauen, etc.) entstehen. Nach der Pensionierung habe die Mieterin ausserhalb des Kantons einen Stellplatz für den Wagen. Der grössere Wagen gehöre dem Bruder der Beschwerdeführerin 2. Er wolle diesen bis Ende Oktober 2023 soweit ausbauen, dass er transportfähig und dicht sei. Auch dieser Wagen habe dann ausserkantonal einen Stellplatz. Weiter führen die Beschwerdeführerinnen aus, sie seien immer davon ausgegangen, dass ein im Bau befindlicher Wagen auf einem Parkplatz stehen dürfe.