In ihrer Beschwerde vom 12. Oktober 2022 bringen die Beschwerdeführerinnen vor, der Bauwagen zu Wohnzwecken werde ab 1. November 2022 nicht mehr bewohnt, wobei sie anfechten, dass sämtliche unbewohnte Bauwagen zu entfernen seien. Sie stellen den Antrag, dass zwei unbewohnte Bauwagen auf der Parzelle Nr. F.________ auf dem Parkplatz stehen bleiben dürfen. Es sei von Anfang an geplant gewesen, dass einer der drei Wagen bis November nicht mehr auf dem Parkplatz stehen werde. Mit Eingabe vom 18. Dezember 2022 bringen die Beschwerdeführerinnen zudem vor, es würden derzeit zwei Bauwagen auf dem Parkplatz stehen.