a) Angefochten ist ein Bauentscheid mit Wiederherstellungsverfügung. Bauentscheide mit Wiederherstellungsverfügung können nach Art. 40 und Art. 49 Abs. 1 BauG9 innert 30 Tagen seit Eröffnung mit Baubeschwerde bei der BVD angefochten werden. Die BVD ist somit für die Beurteilung der Beschwerde zuständig.