abzuweisen. Mit Eingabe vom 18. Dezember 2022 reichten die Beschwerdeführerinnen zudem eine Stellungnahme mit Fotos zur Nutzung der Bauwagen ein. Die Gemeinde reichte am 23. Januar 2023 Schlussbemerkungen ein. Von den Beschwerdeführerinnen gingen keine Schlussbemerkungen ein. Auf die Rechtsschriften und die Vorakten wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. II. Erwägungen 1. Eintretensvoraussetzungen