6. Gegen diese Verfügung reichten die Beschwerdeführerinnen am 12. Oktober 2022 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Sie beanstanden, dass sämtliche unbewohnten Bauwagen zu entfernen seien und beantragen, dass zwei unbewohnte Bauwagen auf der Parzelle Nr. F.________ auf dem Parkplatz stehen bleiben dürfen. 7. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet8, führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten sowie eine Stellungnahme des AGR ein. Die Gemeinde beantragt in ihrer Stellungnahme vom 25. Oktober 2022 die Abweisung der Beschwerde. Auch das AGR beantragt mit Eingabe vom 21. November 2022, die Beschwerde sei