Auch die momentan aufgestellten Bauwagen, die sich im Bau befänden, seien zu entfernen.7 Mit E-Mail vom 20. September 2022 stellte die Gemeinde den Beschwerdeführerinnen erneut den Bauabschlag und die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes in Aussicht. 5. Mit Verfügung vom 21. September 2022 erteilte die Gemeinde den Bauabschlag und ordnete die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes bis am 31. Dezember 2022 an. Gleichzeitig drohte sie die Ersatzvornahme und eine Busse bei Nichtbefolgung an. Die Verfügung umfasst folgende Wiederherstellungsmassnahmen: