Hinsichtlich des Bauwagens ersuchten sie neu um «dauerhaftes Parkieren eines Bauwagens (zur Wohnnutzung) auf bestehendem Parkplatz zu Wohnhaus». Zudem reichten sie am 13. Juni 2022 ein Ausnahmegesuch für das Bauen in der Landwirtschaftszone gemäss Art. 24 RPG4 ein.5