Vor der Garage seien auf der Landwirtschaftsfläche mehrere Parkplätze erstellt worden. Diverses Baumaterial liege herum.1 Mit Schreiben vom 8. April 2022 forderte die Gemeinde die Beschwerdeführerinnen auf, innert 30 Tagen ein nachträgliches Baugesuch einzureichen. Soweit innerhalb der Frist kein Baugesuch eingereicht werde, verfüge sie die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes.2