1. Die Beschwerdeführerinnen sind Grundeigentümerinnen der Parzelle Täuffelen Gbbl. Nr. F.________. Auf der Parzelle, die in der Landwirtschaftszone liegt, befinden sich ein Wohnhaus und eine Garage. Die Gemeinde Täuffelen erhielt im März 2022 eine baupolizeiliche Anzeige, der zufolge in der Garage eine Werkstatt eingebaut worden sei. Neben der Garage seien ein Unterstand für Velos und Geräte sowie eine Toilette aus Holz aufgestellt worden. Ein blauer Bauwagen sei als Schlafwagen ausgebaut worden. Auf dem Vorplatz stünden LKW-Anhänger, auf denen Aufbauten wie beim blauen Bauwagen gebaut würden. Vor der Garage seien auf der Landwirtschaftsfläche mehrere Parkplätze erstellt worden.