104 Abs. 1 VRPG). Entsprechend sind keine Parteikosten zu sprechen. III. Entscheid 1. Die Beschwerde wird abgewiesen, soweit darauf eingetreten werden kann. Der erste Satz in der Ziffer 4.3 (Nebenbewilligungen, Amts- und Fachberichte) im Dispositiv des Bauentscheids vom 7. September 2022 der Gemeinde Erlenbach im Simmental wird von Amtes wegen wie folgt angepasst: Die unter Ziffer 1.6 aufgeführte Stellungnahme ist eingegangen. Im Übrigen wird der Bauentscheid der Gemeinde Erlenbach im Simmental vom 7. September 2022 bestätigt.