d) In der Stellungnahme vom 7. Februar 2022 stellte das AUE sodann fest, die Betriebsweise des geplanten Heizsystems entspräche vollumfänglich den energierechtlichen Anforderungen. Die Beschwerdeführenden bringen nichts vor, was die schlüssige Beurteilung des AUE als fachkundige Behörde in Zweifel ziehen könnte. Solches ist auch nicht ersichtlich. Es ist somit nicht zu beanstanden, dass die Gemeinde das erneuerbare Heizsystem bewilligte. 7. Ergebnis und Kosten a) Zusammenfassend ist festzuhalten, dass die Gemeinde die Baubewilligung zu Recht erteilt hat. Die Beschwerde ist abzuweisen, soweit darauf eingetreten werden kann.