Das AUE als fachkundige Behörde im Bereich Energie hat den Energienachweis geprüft. In der Stellungnahme vom 7. Februar 2023 hielt das AUE fest, die Angaben zum Heizsystem, zur Wärmeverteilung, zur Wärmeabgabe und zum Warmwasserspeicher seien vollständig und korrekt deklariert. Es bestehen vorliegend keine Anhaltspunkte, wonach die Angaben im Energienachweis EN-103 nicht korrekt wären. Aus den Baugesuchsunterlagen geht somit mit genügender Klarheit hervor, welche technischen Komponenten das geplante Heizsystem umfasst. Auch in diesem Punkt ist die Beschwerde unbegründet.