10 bis 15 BewD15 geregelt. Weiter verlangt die kantonale Energiegesetzgebung, dass im Baubewilligungsverfahren, allenfalls unter Verwendung des amtlichen Formulars, die Einhaltung der Minimalanforderungen an die Energienutzung nachzuweisen ist (Art. 61 Abs. 1 KEnV).