a) Die Beschwerdeführenden kritisieren sodann, das Baugesuch weise Fehler und Mängel auf (vgl. Ziffer 5 der Beschwerdebegründung). Sie erwarten ein vollständiges Baugesuch. Besonders bemängeln sie, im Baugesuch sei bei der Umschreibung des Bauvorhabens das Feld «Abbruch» nicht angekreuzt worden. Zudem hätte im Baugesuchsformular 2.0 «Technik» beim Warmwasser in der Tabellenspalte «neu» das Kästchen Wärmepumpenboiler angekreuzt werden müssen.