8/11 BVD 110/2022/167 vollständig im blauen Gefahrengebiet liegt. Demgegenüber steht hier ein Baugesuch für den Einbau einer Heizung ausserhalb des Gefahrengebiets zur Diskussion. Die Beschwerde ist somit auch in diesem Punkt unbegründet. 6. Formelle Rügen