Gemäss Gefahrenkarte befindet sich indessen nur die äusserste südwestliche Ecke der Liegenschaft des Beschwerdegegners in der roten sowie der südwestliche bis südliche Teil der Liegenschaft in der blauen Gefahrenzone. Gemäss den von der Gemeinde am 7. September 2022 bewilligten Plänen zur Projektänderung soll das Aussengerät der Wärmepumpe im Bereich der nordöstlichen Gebäudeecke des Wohnhauses platziert werden. Dieser Teil des Wohnhauses befindet sich gemäss der Gefahrenkarte deutlich ausserhalb der «rot-blauen» Gefahrenzone, wohingegen ein Aussenstandort auf der Westseite des Wohnhauses deutlich näher am Gefahrengebiet läge, wie auch der Beschwerdegegner zutreffend ausführte