Beim jetzigen Standort sei die Ausseneinheit weit von der Gefahrenzone entfernt. Die Gemeinde bemerkte in der Stellungnahme vom 10. November 2022, die geplante Wärmepumpe und die dazugehörige Inneninstallation befänden sich gemäss der Gefahrenkarte nicht im Naturgefahrenbereich. Bei der Beurteilung, ob die betroffene Fachstelle eingeladen werden muss, werde der Standort des Bauvorhabens berücksichtigt. Daher sei keine Fachstelle eingeladen und auch in der Publikation kein Verweis gemacht worden.