Aus dem Bauentscheid geht hervor, dass die Gemeinde die Amts- und Fachberichte generell als Stellungnahme betitelt (vgl. Ziffer 1.6 im angefochtenen Bauentscheid). Mit dem letzten Satz in der Ziffer 4.3 des Dispositivs hat die Gemeinde somit sichergestellt, dass die vom AUE angeordnete Auflage, wonach die bestehende Bretterwand vom Vordach/Unterstand auf Seite Parzelle Nr. B.________ fugendicht zu gestalten sei, rechtlich bindend einzuhalten ist. Indessen fällt auf, dass der Fachbericht Immissionsschutz vom 13. Juli 2022 nicht in der Ziffer 1.2, sondern in Ziffer 1.6 des Bauentscheids aufgeführt ist.