Auch wurde hier dem Aspekt des Vorsorgeprinzips genügend Rechnung getragen. Bereits die Wahl eines Geräts mit tiefem Schallleistungspegel stellt gemäss der Vollzugshilfe des Cercle Bruit eine wirkungsvolle emissionsreduzierende Massnahme im Sinne des umweltrechtlichen Vorsorgeprinzips dar.9 Weiter ist zu berücksichtigen, dass hier die Gerätefront gegen Süden und somit nicht direkt gegen die Liegenschaft der Beschwerdeführenden gerichtet ist. Das wirkt sich auf die Lärmsituation beim Wohnhaus der Beschwerdeführenden ebenfalls positiv aus.