__ müsse fugendicht ausgerüstet werden. Das AUE befand, dass mit dieser Massnahme beim Wohnhaus Nr. 364f der Beschwerdeführenden eine weitere Reduktion der Lärmimmissionen erreicht werden könne. Auch sei dieser Umstand in der Berechnung des Beurteilungspegels nicht berücksichtigt worden. Das AUE kam zum Schluss, die geplante Wärmepumpe halte die Planungswerte bei den relevanten Immissionsorten in der Nachbarschaft ein, erfülle die Anforderungen der LSV und könne unter der Auflage, wonach die bestehende Bretterwand zwischen der Wärmepumpe und der Parzelle Nr. B.________ fugendicht ausgerüstet werden müsse, bewilligt werden.