Auch beurteilte es den Standort für die geplante Wärmepumpe als gut gewählt. Weiter führte das AUE aus, der nächste lärmrelevante Immissionsort befinde sich an der westlichen Fassade des Wohnhauses Nr. 364f auf der Nachbarparzelle Nr. B.________ der Beschwerdeführenden. Dort sei ein hörbarer Schallpegel von 29 dB(A) sowie ein Beurteilungspegel Lr für die Nacht von 41 dB(A) zu erwarten. Im Sinne der Vorsorge ordnete es zudem mit einer Auflage an, die bestehende Bretterwand zwischen der Wärmepumpe und der Parzelle Nr. B.________ müsse fugendicht ausgerüstet werden.