c) Die Gemeinde hält in der Stellungnahme vom 10. November 2022 fest, im Fachbericht Immissionsschutz sei der Standort der Wärmepumpe als gut gewählt beurteilt worden. Die «Richtwerte» seien eingehalten. Wenn alle gesetzlichen Grundlagen eingehalten seien, könne ein Bauherr nicht gezwungen werden, ein Vorhaben anders umzusetzen. d) Die Gemeinde holte im Baubewilligungsverfahren zur Aussenlärmsituation bei der zuständigen Fachbehörde für Lärmfragen, dem AUE, einen Fachbericht ein. Das AUE besichtigte am 11. Juli 2022 die Situation vor Ort. Im Fachbericht Immissionsschutz vom 13. Juli 2022 hielt es fest, bei der geplanten Wärmepumpe handle es sich um ein eher leises Wärmepumpenmodell.