b) Der Beschwerdegegner entgegnet in der Beschwerdeantwort vom 31. Oktober 2022, es seien verschiedene Standorte geprüft worden. Bei einem der geprüften Standorte gebe es auch Nachbarn in ähnlicher Distanz wie zu den Beschwerdeführenden. Aus technischer Sicht habe sich der nun bewilligte Standort als am besten erwiesen. Auch sei eines der neuesten Produkte gewählt worden, welche es auf dem Markt gebe. Die Anlage sei vom Haus der Beschwerdeführenden her nicht sichtbar und die Ausseneinheit sei nach Süden gerichtet. Gemäss den Fachleuten sei der Bach wesentlich lauter.