a) Vorliegend soll auf der Parzelle Nr. G.________ eine Luft-Wasser-Wärmepumpe in Splitbauweise realisiert werden. Die Parzelle Nr. G.________ liegt am äusseren nordwestlichen Dorfrand innerhalb des Baugebiets und ist gemäss dem Zonenplan 1 der Gemeinde Erlenbach im Simmental der Wohnzone W2 zugewiesen. Die Beschwerdeführenden berufen sich in ihrer Beschwerde auf Bestimmungen des Raumplanungsgesetzes (RPG), namentlich auf Art. 24d und Art. 24 RPG, die ihrer Meinung nach verletzt sein sollen.