Auf diese Einwände kann ebenfalls nicht eingetreten werden. Anzumerken ist, dass sich die Gemeinde zu diesen Rügen in der Stellungnahme vom 10. November 2022 bereits geäussert hat. Sie befand, die Installation von Radiatoren wie auch das Graben und Verlegen von unterirdischen Leitungen für Hausanschlüsse sei bewilligungsfrei. Daraus folgerte die Gemeinde, dass der Baustart noch nicht stattgefunden habe. Deswegen eröffnete die Gemeinde kein formelles Baupolizeiverfahren. Diese Beurteilung der Gemeinde haben die Beschwerdeführenden nicht in Zweifel gezogen. 3. Rechtliche Grundlagen