6. Mit Verfügung vom 2. Dezember 2022 forderte das Rechtsamt den Beschwerdegegner auf, einen Energienachweis für den geplanten Heizungsersatz einzureichen. Am 16. Dezember 2022 ging der entsprechende Nachweis beim Rechtsamt ein. Daraufhin holte das Rechtsamt beim AUE, Abteilung Energie, eine Stellungnahme zur Frage ein, ob die geplante Heizungsanlage die massgebenden Minimalanforderungen bezüglich Wärmeverteilung, Wärmeabgabe und Warmwasser einhalte. Im Bericht vom 7. Februar 2023 kam das AUE zum Schluss, die im Formular «EN-103» deklarierten Angaben entsprächen vollumfänglich den energiegesetzlichen Anforderungen. Die Parteien erhielten Gelegenheit, Schlussbemerkungen einzureichen.