5. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet3, führte den Schriftenwechsel durch und holte bei der Gemeinde die Vorakten ein. Zudem zog es die Archivakten des Beschwerdeverfahrens BVD 110/2022/87 bei. In der Beschwerdeantwort vom 31. Oktober 2022 vertritt der Beschwerdegegner ohne einen Antrag zu stellen die Auffassung, dass nur wenige Rügepunkte im Zusammenhang mit seinem Baugesuch für die Wärmepumpen- Anlage stünden. Im Übrigen bestreitet er die Vorbringen der Beschwerdeführenden und würde sich auf eine positive Beurteilung der BVD freuen. In der Stellungnahme vom 10. November 2022 beantragt die Gemeinde unter Kostenfolge die Abweisung der Beschwerde, soweit darauf