Daraufhin holte die Gemeinde beim Amt für Umwelt und Energie (AUE), Abteilung Immissionsschutz, einen Fachbericht zur Aussenlärmsituation ein. Im Fachbericht Immissionsschutz vom 13. Juli 2022 führte das AUE aus, die Wärmepumpe halte die Planungswerte bei den relevanten Immissionsorten in der Nachbarschaft ein, erfülle die Anforderungen an die Lärmschutzverordnung (LSV2) und könne unter der Auflage, dass die bestehende Bretterwand des Unterstands auf der Seite zur Nachbarparzelle Nr. B.________ fugendicht zu gestalten sei, bewilligt werden. Mit Bauentscheid vom 7. September 2022 erteilte die Gemeinde Erlenbach im Simmental für das Vorhaben die Baubewilligung.