2. Mit Verfügung vom 23. Mai 2022 hob die Gemeinde die Baubewilligung vom 25. April 2022 auf, weil sie feststellte, dass diese auf mangelhaften Plangrundlagen beruhte. In der Folge schrieb die BVD das Beschwerdeverfahren mit Verfügung vom 1. Juni 2022 infolge Gegenstandslosigkeit als erledigt vom Geschäftsverzeichnis ab.