Erlenbach im Simmental Grundbuchblatt Nr. G.________. Die Parzelle liegt in der Wohnzone, die der Lärmempfindlichkeitsstufe II (ES II) zugeordnet ist. Gegen das Bauvorhaben erhoben die Beschwerdeführenden Einsprache. 1/11 BVD 110/2022/167 Mit Bauentscheid vom 25. April 2022 erteilte die Gemeinde für das Vorhaben die Baubewilligung. Dagegen reichten die Beschwerdeführenden mit Eingabe vom 20. Mai 2022 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein.1