Das entspricht einem Ausschöpfungsgrad von 40%. Das Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli hat den Beschwerdeführenden somit Parteikosten von insgesamt CHF 5396.85 (Honorar CHF 4960.–, Auslagen CHF 51.–, Mehrwertsteuer CHF 385.85) zu ersetzen. III. Entscheid 1. Die Beschwerde wird gutgeheissen. Der Gesamtbauentscheid des Regierungsstatthalteramtes Interlaken-Oberhasli vom 6. September 2022 wird aufgehoben. Die Sache wird zur Durchführung eines ordentlichen Baubewilligungsverfahrens im Sinne der Erwägungen an das Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli zurückgewiesen. 2. Es werden keine Verfahrenskosten erhoben.