auch materiell nicht vollständig geprüft. Es ist nicht Aufgabe der BVD als Beschwerdeinstanz, das Bauvorhaben erstmals öffentlich aufzulegen und vollständig zu prüfen. Der angefochtene Gesamtbauentscheid vom 6. September 2022 ist aus den genannten Gründen aufzuheben und die Sache ist zur Durchführung eines ordentlichen Baubewilligungsverfahrens an das Regierungsstatthalteramt zurückzuweisen. Die Beschwerde ist dahingehend gutzuheissen. Soweit die Beschwerdegegnerin auf das Parkplatzprovisorium 2 (Handwerkerparkplatz) auf der Parzelle Unterseen-Gbbl.