b) Eine Projektänderung liegt vor, wenn das Bauvorhaben in seinen Grundzügen gleich bleibt (Art. 43 Abs. 1 BewD). Eine Projektänderung kann im Beschwerdeverfahren erfolgen, wobei die Beschwerdeinstanz die Sache zur Weiterbehandlung an die Vorinstanz zurückweisen kann (vgl. Art. 43 Abs. 3 BewD). Für Projektänderungen gelten die allgemeinen Verfahrensbestimmungen des Baubewilligungsdekrets, soweit in Art. 43 BewD nichts anderes geregelt ist. Vorausgesetzt sind ein schriftliches Gesuch und die Festhaltung der Änderungen in einem Plan.25 Lage, Einordnung, Gestaltung und Konstruktion des Bauvorhabens sind mittels Situationsplan und Projektplänen darzustellen (vgl. Art. 10 Abs. 3 BewD).26