Regierungsstatthalter noch vom Regierungsstatthalter-Stv., sondern vom Bauinspektor unterzeichnet. 3. Projektänderung im Beschwerdeverfahren a) Die Beschwerdegegnerin führt in ihrer Stellungnahme vom 9. November 2022 aus, sie verzichte auf den Parkplatz P2. Die Beschwerdeführenden bringen in ihrer Eingabe vom 8. Dezember 2022 vor, es handle sich um eine Projektänderung, infolge derer die Sache gestützt auf Art. 43 Abs. 3 BewD an die Vorinstanz zurückzuweisen und der angefochtene Entscheid aufzuheben sei.