c) Unbestrittenermassen war die vom Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli mit Gesamtbauentscheid vom 2. September 2019 erteilte Bewilligung für die Erstellung des Parkplatzprovisoriums 1 mit 123 Parkplätzen und des Parkplatzprovisoriums 2 mit 43 Parkplätzen bis am 31. Dezember 2021 befristet. Die Bewilligung vom 2. September 2019 ist am 31. Dezember 2021 erloschen. Mit Gesamtbauentscheid vom 6. September 2022 hat das Regierungsstatthalteramt die Geltungsdauer der befristeten Baubewilligung vom 2. September 2019 verlängert. Eine befristete Baubewilligung kann wie aufgezeigt jedoch nicht im Sinne von Art. 42 Abs. 3 BauG verlängert werden.