Befristet erteilte Baubewilligungen erlauben eine Nutzung oder die Erstellung einer Baute oder Anlage für eine bestimmte Zeitdauer. Die Befristung ist die zeitliche Begrenzung der Rechtswirksamkeit einer Verfügung und damit eine Resolutivbedingung. Befristete Baubewilligungen erlöschen daher sofort mit Eintritt der Befristung.15 Der Sinn einer Befristung liegt im Wesentlichen darin, dass die fragliche Angelegenheit am Ende der Frist in einem neuen Baubewilligungsverfahren erneut überprüft und gegebenenfalls neuen Verhältnissen angepasst werden kann.